Ergänzung: Bewerbungsverfahren
Bewerben Sie sich bei uns, verarbeiten wir Ihre Daten, um über Ihre Bewerbung zu entscheiden. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO, da die Verarbeitung zur Entscheidung über die Begründung eines Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Dient die Verarbeitung nach Abschluss des Verfahrens der Abwehr möglicher Rechtsansprüche, stützt sie sich auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
Verarbeitet werden die Angaben, die Sie uns mitteilen: Name, Kontaktdaten, Angaben zu Qualifikation und Werdegang, Inhalte eingereichter Unterlagen, Notizen aus Telefonaten und Gesprächen sowie Angaben zum Führerschein, soweit für die Tätigkeit erforderlich. Da eine Bewerbung bei uns auch telefonisch möglich ist, entstehen die Daten in diesem Fall aus dem Gespräch selbst. Telefonate werden nicht aufgezeichnet.
Zugang erhalten intern nur die an der Entscheidung beteiligten Personen. Ist Ihre Bewerbung nicht erfolgreich, löschen wir Ihre Daten sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens; die Frist ergibt sich aus den Klagefristen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Kommt es zu einer Anstellung, überführen wir die erforderlichen Daten in die Personalakte. Haben Sie in eine längere Aufbewahrung eingewilligt, gilt die vereinbarte Dauer, längstens bis zum Widerruf Ihrer Einwilligung.
Sie sind nicht verpflichtet, uns Daten bereitzustellen. Ohne die für die Beurteilung erforderlichen Angaben können wir das Verfahren jedoch nicht durchführen. Eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO findet nicht statt — über Ihre Bewerbung entscheiden Menschen.
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